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   OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15   

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OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15 (https://dejure.org/2015,37166)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.12.2015 - 1 B 95/15 (https://dejure.org/2015,37166)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 1 B 95/15 (https://dejure.org/2015,37166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremLV Art 59 Abs 1; GG Art 4 Abs 1; GG Art 4 Abs 2; GG Art 5 Abs 1
    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen eines Senators - Salafismus; Unterlassungsanspruch; Verfahrensrüge im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis zwischen der Informationstätigkeit eines Mitglieds der Landesregierung und dem Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf staatliche Zurückhaltung und Neutralität; Unterlassung der Bezeichnung als salafistisch hinsichtlich Anspruchs eines Moscheevereins gegen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis zwischen der Informationstätigkeit eines Mitglieds der Landesregierung und dem Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf staatliche Zurückhaltung und Neutralität; Unterlassung der Bezeichnung als salafistisch hinsichtlich Anspruchs eines Moscheevereins gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Islamisches Kulturzentrum Bremen e. V." muss kritische Äußerungen des Innensenators hinnehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Islamisches Kulturzentrum Bremen e. V." muss kritische Äußerungen des Innensenators hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Islamisches Kulturzentrum darf von Innenminister des Landes Bremen als "salafistisch" bezeichnet werden - Keine diffamierende oder verfälschende Darstellung des Islams durch Begriff des "Salafismus"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 823
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 12.10.2011 - 1 S 11/11

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchung der Räume eines religiösen

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Insoweit ist es für das vorliegende Verfahren nicht erheblich, ob die vor einigen Jahren in einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren ergangene Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts, wonach es im Hinblick auf den Antragsteller konkrete Hinweise auf die Befürwortung religiös motivierter Gewalt gebe (Beschl. des Senats vom 12.10.2011 - 1 S 11/11, NVwZ-RR 2012, 64 ff. = NordÖR 2012, 45 ff. = KirchE 58, 287 ff.), weiterhin zutreffend ist.

    Der Antragsteller kann nicht ernsthaft bestreiten, dass "Salafismus" als Begriff sowohl in der fachwissenschaftlichen als auch in der öffentlichen Diskussion anerkannt ist, mag über seine Bedeutung und seine Konturen auch insbesondere in den Fachwissenschaften gerungen werden (vgl. zu dieser Begrifflichkeit bereits Beschl. des Senats vom 12.10.2011 - 1 S 11/11, NVwZ-RR 2012, 45 ff.).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Soweit sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über das Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Beschl. v. 27.01.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10, NJW 2015, 1359 ff.) beruft, ist ein Bezug zu dem vorliegenden Rechtsstreit nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.728

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung; Initiativbewerbung eines Dritten;

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Eine Verfahrensrüge macht sie nicht erfolgreich (vgl. nur OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.10.2015 - 1 M 167/15 [...] Rn. 2 m.w.N.; Bayerischer VGH , Beschl. v. 28.05.2015 - 3 CE 15.728, [...] Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2011 - OVG 9 S 50.10, [...] Rn. 6).
  • LG Bremen, 03.07.2015 - 1 Qs 98/15

    Anti-Terror-Einsatz: Razzia in Bremer Moschee war rechtswidrig

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Mit Beschluss vom 03.07.2015 stellte das Landgericht Bremen fest, dass die Durchsuchung rechtswidrig war (1 Qs 98/15).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Der Betroffene kann daher, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 20.11.2014 - 3 C 27/13, NVwZ-RR 2015, 425 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Die Antragsgegnerin hat darauf hingewiesen, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien diese Veröffentlichung mit Entscheidung vom 15.01.2009 indiziert hat (vgl. zu dieser Schrift auch BVerwG, Urt. v. 14.05.2014 - 6 A 3/13, NVwZ 2014, 1573 ff.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Unzulässig wäre es demnach insbesondere, die Religionsgemeinschaft mit negativ besetzten Attributen zu belegen, die einen darüber hinausgehenden Sinngehalt nicht aufweisen (vgl. BVerfG, Urt. 26.06.2002 - 1 BvR 670/91, BVerfGE 105, 279 ff. - Osho-Bewegung).
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 7 L 2728/11

    Dublin-Überstellung nach Italien

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Der Antragsteller kann nicht ernsthaft bestreiten, dass "Salafismus" als Begriff sowohl in der fachwissenschaftlichen als auch in der öffentlichen Diskussion anerkannt ist, mag über seine Bedeutung und seine Konturen auch insbesondere in den Fachwissenschaften gerungen werden (vgl. zu dieser Begrifflichkeit bereits Beschl. des Senats vom 12.10.2011 - 1 S 11/11, NVwZ-RR 2012, 45 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2015 - 1 M 167/15

    Vorbeugende Untersagung der Fortführung des Auswahlverfahrens;

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Eine Verfahrensrüge macht sie nicht erfolgreich (vgl. nur OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.10.2015 - 1 M 167/15 [...] Rn. 2 m.w.N.; Bayerischer VGH , Beschl. v. 28.05.2015 - 3 CE 15.728, [...] Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2011 - OVG 9 S 50.10, [...] Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 9 S 50.10

    Feststellungsantrag; öffentliche Abgabe; Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile;

    Auszug aus OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
    Eine Verfahrensrüge macht sie nicht erfolgreich (vgl. nur OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.10.2015 - 1 M 167/15 [...] Rn. 2 m.w.N.; Bayerischer VGH , Beschl. v. 28.05.2015 - 3 CE 15.728, [...] Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2011 - OVG 9 S 50.10, [...] Rn. 6).
  • OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10

    Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Äußerungen eines Pressesprechers einer

  • OVG Bremen, 31.05.2021 - 1 B 150/21

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen hoheitliche Äußerungen über

    Die Betroffene kann daher, wenn ihr eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2014 - 3 C 27/13, NVwZ-RR 2015, 425 ff. m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 01.12.2015 - 1 B 95/15, juris Rn. 27).

    Das verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe steht, Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden und Werturteile auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.12.2015 - 1 B 95/15, juris Rn. 28; Beschl. v. 24.08.2010 - 1 B 112/10, NJW 2010, 3738 ).

  • VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17

    Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert

    Art. 4 Abs. 1 GG schützt auch gegen diffamierende, diskriminierende oder verfälschende Darstellungen einer religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002, 2626 [2627]; OVG Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 B 95/15 -, juris, Rn. 30).

    Insoweit gelten die Neutralitätsanforderungen und das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Sachlichkeit für rein staatliche Organe (vgl. dazu etwa OVG Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 B 95/15 -, NJW 2016, 823, Rn. 16; zusammenfassend Milker, JA 2017, 647; siehe auch Barczak, NVwZ 2015, 1014), die insbesondere das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung mehrfach betont und ausdifferenziert hat, nicht im gleichen Maße für öffentlich-rechtlich korporierte Religionsgemeinschaften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 960/93 -, NVwZ 1994, 159 [160]; BayVGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - 7 B 10.1272 -, juris, Rn. 20), die nicht in der staatlichen Sphäre wurzeln (vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 -, NJW 1976, 2123 [2125]; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Auflage 2016, Art. 19, Rn. 29).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

    Diese Einschätzung steht auch in Übereinstimmung damit, dass bei einem Vorgehen von Bürgern gegen Äußerungen von Regierungsmitgliedern, d.h. Teilen des Verfassungsorgans Regierung, die auf Grundlage der verfassungsunmittelbaren Aufgabenzuweisung der Staatsleitung getätigt werden, der Verwaltungsrechtsweg für zulässig erachtet wird (vgl. nur OVG HB, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 B 95/15, juris; OVG NRW, Urteil vom 17. September 2013 - 13 A 2541/12, juris).
  • VG Schleswig, 30.05.2016 - 6 B 11/16
    Er setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in Grundrechte oder andere subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (Bay. VGH 06.07.2012, Az.: 4 B 12.952, juris Rn. 19; OVG Bremen, Urteil vom 01.12.2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 27; ).

    Letzteres ist in Hinblick auf Werturteile dann der Fall, wenn diese auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, weder auf sachfremden Erwägungen fußen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (OVG Bremen, Urteil vom 01.12.2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 28; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.04.2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34).

  • VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21

    Unterlassung zukünftiger Äußerungen - allgemeines Persönlichkeitsrecht; Äußerung;

    Die Antragstellerinnen haben sie als solche hinzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 01.12.2015 - 1 B 95/15 -, Rn. 39; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2015 - 1 S 2444/14 - , Rn. 41; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.1995 - Bf V 1/94 -, Rn. 58; jeweils juris).
  • VG Stuttgart, 21.07.2016 - 4 K 3671/15

    Islamismus; Unterlassung der Verbreitung einer Publikation eines Landesamts für

    Dass die Veröffentlichung (gerade auch die auf der Homepage des LfV) öffentlich auch bundesweit wahrgenommen wird, zeigt etwa die Bezugnahme des streitgegenständlichen Artikels in Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Bremen (Beschluss v. 29.04.2015 - Az. 4 V 358/15 -, juris, Rn. 55 ff.) bzw. des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen (Beschluss v. 01.12.2015 - Az. 1 B 95/15 -, juris, Rn. 44).
  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19

    Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung

    Amtliche Äußerungen eines Hoheitsträgers haben sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren; aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 7 B 54/10 - in juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 16.12.2003 - 15 B 2455/03 - NVwZ-RR 2004, 283 - in juris Rn. 38; Beschl. v. 12.07.2005 - 15 B 1099/05 - NVwZ-RR 2006, 273 - in juris Rn. 15 und Beschl. v. 02.02.2010 - 15 B 1723/09 - in juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschl. v. 01.12.2015 - 1 B 95/15 - NJW 2016, 823 - in juris Rn. 28; VGH München, Beschl. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 - in juris Rn. 29 und Beschl. v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - NVwZ-RR 2018, 251 - in juris Rn. 28).
  • OVG Bremen, 11.09.2018 - 1 LA 78/17

    Einbürgerung - Einbürgerung; Einbürgerungsausschluss; Freitagsgebet; IKZ;

    Etwas anderes macht auch die Beklagte nicht geltend, die ausweislich ihrer Zulassungsbegründung selbst davon ausgeht, im IKZ herrschten neben einer jedenfalls zwischenzeitlich fundamentalistischen Ausrichtung (vgl. hierzu ausführlich Beschl. des Senats vom 01.12.2015 - 1 B 95/15, NJW 2016, 823) unterschiedliche Strömungen und Glaubensrichtungen, was im Hinblick auf die Besucher der Freitagsgebete wegen deren hohen Zahl auch naheliegt.
  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 170/19

    Anspruch eines Ratsmitglieds auf Widerruf einer von Bürgermeister abgegebenen

    Letzteres ist in Hinblick auf Werturteile dann der Fall, wenn diese auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, weder auf sachfremden Erwägungen fußen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten (OVG Bremen, Urteil vom 1. Dezember 2015, Az.: 1 B 95/15, Rn. 28; VG Stuttgart, Beschluss vom 13. April 2011, Az. 7 K 602/11, juris Rn. 34; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 6 B 11/16 -, Rn. 39, juris).
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